
Im Bereich des Arzthaftungsrechts steht die Frage im Vordergrund, ob das vom Patienten beanstandete Ergebnis einer ärztlichen Behandlung auf einen schuldhaften ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, so dass dem Patienten ein Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegenüber dem behandelnden Arzt und /oder Krankenhausträger zusteht. Auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten, beispielsweise über Risiken eines operativen Eingriffs oder über Behandlungsalternativen, kann - selbst bei an sich ordnungsgemäßer Behandlung - einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begründen.
Im Bereich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung durch.
Wir vertreten Ärzte und die Angehörigen anderer Heilberufe in allen berufsrechtlichen Fragen sowie in berufsrechtlichen Verfahren. Auch Vertragsgestaltung im Bereich der Heilberufe bieten wir an, wie z.B. Gestaltung der Übertragung einer vertragsärztlichen Zulassung oder die Gründung einer Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft. Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten.
Kompetenzen
- Ausländerrecht
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- Internationale Forderungsverfolgung und Streitbeilegung
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