DİE EİNVERNEHMLİCHE SCHEİDUNG NACH TÜRKİSCHEM RECHT
HAT DIE EHE MINDESTENS EIN JAHR LANG GEDAUERT, SO KANN SIE NACH TÜRKISCHEM RECHT DURCH ANTRAG DER EHELEUTE SOFORT EINVERNEHMLICH GESCHIEDEN WERDEN. NICHT ABZUWARTEN IST HIER DAS NACH DEM DEUTSCHEN RECHT VORAUSGESETZTE “TRENNUNGSJAHR”. Vorausgesetzt wird für die einvernehmliche Scheidung nach...