Erbschaft mit Türkeibezug, was muss ich tun?
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei oder in Deutschland verstorben ist und unbeweglichen Nachlass in der Türkei hinterlassen hat, benötigen die Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes in der Türkei einen türkischen Erbschein. Diesen Erbschein stellt das türkische Gericht nicht von Amts wegen aus, sondern nur auf Antrag mindestens eines Erben. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens prüft sodann das Gericht die Erbenstellung des Antragsstellers. Das Vorliegen weiterer Erben und deren Anteile wird ebenfalls im Erbschein erfasst. Erst durch die Erteilung eines Erbscheins können sie sich als rechtmäßiger Erbe vor Behörden (Banken, Grundbuchämtern usw.) ausweisen. Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei oder in Deutschland verstorben ist und beweglichen Nachlass in der Türkei hinterlassen hat, genügt den Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes in der Türkei ein deutscher Erbschein. Wenn ein türkischer Staatsangehöriger verstorben ist und in Deutschland ausschließlich beweglichen Nachlass (z.B. Geld auf Bankkonten) hinterlassen hat, genügt zum Nachweis des Erbrechtes in Deutschland ein türkischer Erbschein. Dieser türkische Erbschein muss dann, um in Deutschland verwendet werden zu können mit einer Beglaubigung durch eine türkische Auslandsvertretung in Deutschland oder mit einer Apostille versehen werden. Wenn ein türkischer Staatsangehöriger verstorben ist und in Deutschland unbeweglichen Nachlass (z.B. Wohnung, Haus oder Grundstück) hinterlassen hat, benötigen die Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes in Deutschland einen deutschen Erbschein. Nach dem Todesfall des Angehörigen sind die meisten Erben mit der Abwicklung der Erbangelegenheiten überfordert. Dies gilt umsomehr, wenn der Erbfall einen internationalen Bezug hat. Gerne beraten wir Sie umfassend und erledigen sämtliche Formalitäten für Sie, ohne dass eine kostenintensive Anreise in die Türkei oder nach Deutschland erforderlich ist.
Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:
- Beantragung eines Erbscheins
- Nachlassrecherche (Auffinden der beweglichen und unbeweglichen Nachlassgegenständen) zur Absicherung Ihrer Rechte
- Korrespondenz mit den Erben und sonstigen Beteiligten in Landessprache
- Vertretung bei Nachlassstreitigkeiten
- Vertretung beim Grundbuchamt für die Umschreibung der Immobilie (z.B. bei der Auflassung und Eintragung)
- Durchführung eines Mediationsverfahrens zur gütlichen Einigung zwischen den Erben